#K4EXPERTVIEW mit Jörg Neyer
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Das Gesetz sichert den Zugang für Menschen, die bisher digitale Inhalte nur eingeschränkt nutzen konnten.
Betroffen sind besonders Webseiten, Apps und digitale Dokumente im B2C-Bereich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 80.000 €.
Stattdessen können Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von Webseiten für alle verbessert werden – mehr Besucherinnen und Besucher sind die Folge.
Die gute Nachricht: Mit klaren Checklisten und fachkundiger Umsetzung lassen sich Barrieren oft schnell beheben – sogar bei bestehenden Webseiten.
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Zum Kontakt »Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). in Kraft – und bringt große Veränderungen für viele Unternehmen mit sich. Während manche zunächst an eine bürokratische Last denken, lohnt sich ein genauer Blick: Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch eine echte Chance – für NutzerInnen, Unternehmen und die Qualität digitaler Angebote.
Das BaFG verpflichtet öffentliche Stellen und viele private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Gemeint sind damit unter anderem Webseiten, Apps und PDF-Dokumente, die im direkten Kontakt mit Endkunden stehen – also z. B. Onlineshops, Buchungsplattformen oder Kundenportale.
Betroffen sind alle Unternehmen mit B2C-Angeboten – unabhängig von Branche oder Größe. Ausnahmen gelten aktuell nur für rein B2B-orientierte Unternehmen sowie Kleinstbetriebe. Die rechtlichen Folgen bei Verstößen sind nicht zu unterschätzen: Bußgelder bis zu 80.000 € sind möglich.
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Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Einschränkungen in Wahrnehmung, Bewegung oder Verständnis. Etwa 10 bis 15 % der Bevölkerung sind auf solche Maßnahmen angewiesen.
Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Dabei geht es um vier zentrale Prinzipien:
Auch ohne Einschränkungen profitieren sowohl Publikum als auch Anbieter bei Einhaltung dieser Grundsätze von
Auch wenn deine Website bisher nicht explizit auf Barrierefreiheit ausgelegt war: Oft lässt sich mit überschaubarem Aufwand viel erreichen. Wir empfehlen:
Webseiten, die weniger als fünf Jahre alt sind, erfüllen häufig bereits viele Kriterien. Ältere Seiten profitieren oft von einer umfassenderen Prüfung – und das Thema Barrierefreiheit bietet vielleicht sogar Anlass für eine zukunftsfähige Neugestaltung.
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Digitale Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie ist ein Statement für Inklusion, ein Qualitätsmerkmal und ein klarer Vorteil im Wettbewerb. Unternehmen, die Barrieren abbauen, öffnen sich nicht nur für neue Zielgruppen, sondern setzen auch auf moderne, nutzerzentrierte Webstandards.
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Alle digitalen Angebote im B2C-Bereich, z. B. Onlineshops, Portale, Buchungsstrecken, PDF-Dokumente und Apps.
Das hängt vom Zustand deiner Seite ab. Moderne Webseiten lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand prüfen und anpassen.
Es drohen Bußgelder bis 80.000 €. Außerdem können Barrieren zu rechtlichen Risiken oder Kundenverlust führen.
Aktuell nicht gesetzlich verpflichtet – aber auch hier lohnt sich Barrierefreiheit: für Sichtbarkeit, Image und Suchmaschinenranking.
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