#K4EXPERTVIEW mit Jörg Neyer

Barrierefreiheit im Web

Pflicht ab 2025 und Chance für alle.

auf einen Blick ...

Worum geht’s?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz sichert den Zugang für Menschen, die bisher digitale Inhalte nur eingeschränkt nutzen konnten.

Was ist zu beachten?

Betroffen sind besonders Webseiten, Apps und digitale Dokumente im B2C-Bereich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 80.000 €.

Stattdessen können Auffindbar­keit und Zugänglichkeit von Webseiten für alle verbessert werden – mehr Besucherinnen und Besucher sind die Folge.

Was ist zu tun?

Die gute Nachricht: Mit klaren Checklisten und fachkundiger Umsetzung lassen sich Barrieren oft schnell beheben – sogar bei bestehenden Webseiten.

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... und im Detail

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). in Kraft – und bringt große Veränderungen für viele Unternehmen mit sich. Während manche zunächst an eine bürokratische Last denken, lohnt sich ein genauer Blick: Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch eine echte Chance – für NutzerInnen, Unternehmen und die Qualität digitaler Angebote.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG verpflichtet öffentliche Stellen und viele private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Gemeint sind damit unter anderem Webseiten, Apps und PDF-Dokumente, die im direkten Kontakt mit Endkunden stehen – also z. B. Onlineshops, Buchungsplattformen oder Kundenportale.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen mit B2C-Angeboten – unabhängig von Branche oder Größe. Ausnahmen gelten aktuell nur für rein B2B-orientierte Unternehmen sowie Kleinstbetriebe. Die rechtlichen Folgen bei Verstößen sind nicht zu unterschätzen: Bußgelder bis zu 80.000 € sind möglich.

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Warum Barrierefreiheit sinnvoll ist – über das Gesetz hinaus

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Einschränkungen in Wahrnehmung, Bewegung oder Verständnis. Etwa 10 bis 15 % der Bevölkerung sind auf solche Maßnahmen angewiesen.

Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Dabei geht es um vier zentrale Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit – Inhalte müssen alternativ per Screenreader, Untertitel oder Bildbeschreibung erfassbar sein.
  • Verständlichkeit – Buttons, Menüs und Formulare müssen logisch beschriftet und einfach erklärt sein.
  • Bedienbarkeit – auch ohne Maus, z. B. mit Tastatur oder Sprache, muss die Navigation funktionieren.
  • Robustheit – die Seite muss auf allen Geräten und mit allen Technologien zuverlässig funktionieren.

Auch ohne Einschränkungen profitieren sowohl Publikum als auch Anbieter bei Einhaltung dieser Grundsätze von

  • Klarer inhaltlicher Struktur und besserer Lesbarkeit
  • Intuitiver Bedienbarkeit auf verschiedensten Geräten
  • Höherer technischer Qualität
  • Besserem SEO-Ranking

Ist die Umstellung aufwendig?

Auch wenn deine Website bisher nicht explizit auf Barrierefreiheit ausgelegt war: Oft lässt sich mit überschaubarem Aufwand viel erreichen. Wir empfehlen:

  • Inhaltlicher, gestalterischer und technischer Check
  • Individuelle Maßnahmenliste abhängig von Webseite und Zielgruppe
  • Gezielte Umsetzung durch Fachkräfte für eine nachhaltige Lösung

Webseiten, die weniger als fünf Jahre alt sind, erfüllen häufig bereits viele Kriterien. Ältere Seiten profitieren oft von einer umfassenderen Prüfung – und das Thema Barrierefreiheit bietet vielleicht sogar Anlass für eine zukunftsfähige Neugestaltung.

Für weiterführende Informationen und alle Maßnahmen im Detail senden wir dir gerne unser kostenloses Whitepaper.

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Fazit: Pflicht mit Potenzial

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie ist ein Statement für Inklusion, ein Qualitätsmerkmal und ein klarer Vorteil im Wettbewerb. Unternehmen, die Barrieren abbauen, öffnen sich nicht nur für neue Zielgruppen, sondern setzen auch auf moderne, nutzerzentrierte Webstandards.

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Häufige Fragen (FAQ)

Welche Seiten müssen barrierefrei sein?

Alle digitalen Angebote im B2C-Bereich, z. B. Onlineshops, Portale, Buchungsstrecken, PDF-Dokumente und Apps.

Was kostet eine Umstellung?

Das hängt vom Zustand deiner Seite ab. Moderne Webseiten lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand prüfen und anpassen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Es drohen Bußgelder bis 80.000 €. Außerdem können Barrieren zu rechtlichen Risiken oder Kundenverlust führen.

Was ist mit B2B-Webseiten?

Aktuell nicht gesetzlich verpflichtet – aber auch hier lohnt sich Barrierefreiheit: für Sichtbarkeit, Image und Suchmaschinenranking.

Inhalt, Gestaltung und Technik – was es im Detail zu tun gibt ...

Inhalt

Lese-Reihenfolge – die programmierte Reihenfolge von Inhalten folgt der optisch sichtbaren Reihenfolge und macht keine Ausnahmen auf Grund von technischen oder gestalterischen Gründen – somit ist die richtige Abfolge auch für Lesegeräte richtig darstellbar, und die Tastaturnavigation erfolgt in nachvollziehbarer Reihenfolge.

Zusammenfassungen – der inhaltliche Aufbau führt von der Übersicht ins Detail. Wesentliche Punkte und Zusammenfassungen stehen am Beginn einer Seite und lassen einschätzen, ob die Seite relevant ist. Überraschungen oder versteckte Funktionen werden vermieden. Zusammenfassungen sind auch für Suchmaschinen höchst nützlich, um eine Kurzübersicht zu einer Seite zu erfassen.

Bildbeschreibungen – eine ergänzende Bildbeschreibung führt als Text aus, was in einem Bild zu sehen ist. Dabei kann auch zwischen inhaltlich relevanten Bildern und grafischem Beiwerk unterschieden und letzteres beim Vorlesen übersprungen werden. Diese Maßnahme ist längst gängige Praxis für Suchmaschinen-Optimierung, und muss oft nur noch konsequenter beachtet werden.

Untertitel und Transcripte – für Videos und Audioinhalte (Podcasts ...) werden Beschreibungen, Untertitel und Transcripte angeboten werden. Auch hier: Texte sind von Suchmaschinen leichter indizierbar als Audio-Inhalte und fördern die Auffindbarkeit der Seite.

Gestaltung

Kontraste und Farben – hohe Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrundfarbe erleichtern die Lesbarkeit, Berücksichtigung von Farb-Fehlsichtigkeit hilft bei Orientierung über Farben. Auch klare Konturen erleichtern die Erfassbarkeit einer Webseite. Ist dies mit dem visuellen Erscheinungsbild eines Unternehmens schlecht vereinbar, kann per Programmierung ein Hochkontrast- oder Farb-Alternativ-Modus angeboten werden, der für Besucher mit entsprechenden Vorgaben in Betriebssystem oder Browser automatisch aktiviert wird.

Schriftgrößen – die Anpassbarkeit von Schriftgrößen und Schriftgewicht erleichtern die Erfassbarkeit von Texten. Eine Webseite kann entweder entsprechende feste Größenvarianten anbieten, oder – inzwischen besser – sich bei Verwendung der Browser-Zoom-Funktion so robust verhalten, dass die Webseite weiterhin nutzbar bleibt. Diese Anpassbarkeit ist technisch und konzeptionell oft schon vorbereitet, um sinnvolle Darstellungen auf Smartphones, Tablets oder Großbildschirmen zu gewährleisten.

Bewegung und Licht – animierte Webseiten und interaktive Reaktionsfähigkeit sind oft relevant für Storytelling im Web. Zu viel Bewegung oder schnelle Hell-Dunkel-Abfolgen können allerdings zu Wahrnehmungsproblemen führen. Eine barrierefreie Webseite berücksichtigt die Vorgaben bezüglich Bewegung in Betriebsystem oder Browser, und reduziert oder deaktiviert bewegte Elemente in diesen Fällen.

Fokus – speziell bei Tastatur-Navigation muss visuell erkennbar sein, welches Element einer Seite "im Fokus" ist und bei einer Bestätigung aktiv werden wird (z.B. Menüpunkte, Schaltflächen, ...).

Versteckte Inhalte – Aufklapper, Galerie-Slider etc. sind beliebte erweiterte Bedien-Elemente, um Detail-Inhalte erst bei aktiver Interaktion sichtbar zu machen. Die Bedienbarkeit solcher Elemente muss bei alternativen Eingabemethoden getestet werden und im Zweifel abschaltbar sein.

Technik

Sinn-tragende Programmierung – Die programmierte Struktur einer Webseite folgt ihrer inhaltlichen Bedeutung – ein Menü ist auch intern als solches beschrieben, Überschriften haben eine Rangordnung, Kopf- und Fußzeilen sind auch als solche ausgewiesen – der Fachbegriff lautet "semantisch korrektes HTML-Markup". Diese Anforderung ist längst auch die absolute Basis für erfolgreiche Suchmaschinen-Optimierung, um Suchmaschinen die Wichtigkeit von Inhalten verständlich zu machen. Screenreader nutzen genau die selben Grundlange, um eine Seite verständlich vorlesen zu können.

Formulare – sind klar aufgebaut und beschriftet und es ist – nicht nur visuell – erkennbar, ob ein Eingabefeld gültig ausgefüllt wurde. Der Absende-Button und insbesondere Bestell-Schaltflächen sind klar als solche bezeichnet.

ARIA-Attribute – diese zusätzlichen Informationen über Funktionen und Relevanz von Seitenelementen bieten Screenreadern zusätzliche Informationen an, wie mit bestimmten Seitenelementen umzugehen ist. So können unwichtige von wichtigen Elementen unterschieden werden, oder zentrale Funktionen wie ein Menü oder ein Suchfeld direkt erreicht werden.

Tastatur-Navigation – Die Webseite muss auch ohne Maus bedienbar sein, z.B. per Tastatur oder Sprachbefehlen. Alle Navigationselemente müssen schnell und zuverlässig erreichen sein. Kurze Wege zu wichtigen Elementen können in der Programmierung vorgegeben, sich wiederholende, wenig relevante Nebenelemente auch ausgeblendet werden.

Sprach-Auszeichnung – die Sprache einer Webseite kann technisch klar angegeben werden, das erleichtert es Vorlese- oder Übersetzungssoftware, den Inhalt richtig zu verarbeiten. Alle Sprachvarianten einer Seite sind technisch miteinander verbunden und so einfach auffindbar. Auch diese Maßnahme ist sehr relevant für Suchmaschinen-Optimierung für verschiedene Sprach-Zielgruppen und oft schon vorbereitet.

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